Samstag, 18. Juni 2011
„Steinigt ihn!“

Gericht verurteilt Hund zum Tode


Sollte gesteinigt werden, konnte aber rechtzeitig abhauen.
Sollte gesteinigt werden, konnte aber rechtzeitig abhauen.
Foto: ynet
Jerusalem –  

Tod durch Steinigung, entschieden Rabbiner in Israel. Da half auch kein Blick des Todeskandidaten aus schwarzen Knopfaugen. Der war nämlich ein streunender Hund. Das Gericht war sicher, dass im Vierbeiner die Seele eines längst verstorbenen, missliebigen Anwalts steckt.

Ein Riesenaufruhr brach los, als der Hund durchs Verwaltungsgericht in einem ultra-orthodoxen Stadtteil von Jerusalem lief. Hunde gelten im Judentum als „unrein“. Ob ihm das Knurren so bekannt vorkam? Einer der Richter zumindest dachte beim Anblick gleich an einen verstorbenen Anwalt, der das Gericht vor 20 Jahren verflucht hatte. „Meine Seele soll nach meinem Tod in einen Hund wandern“, hatte der damals gezischt. Um den Geist zu vertreiben, verurteilten die Rabbis den Hund zum Tod. Kinder sollten ihn steinigen – doch der Verurteilte konnte entwischen. Tierschützer haben trotzdem das Gericht verklagt.

 

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